Artikel 3 – Eigenschaften der zugelassenen Zielkugeln
Die Zielkugeln sind aus Holz oder aus synthetischem Material. Zielkugeln aus synthetischem Material müssen das Herstellerlogo tragen, durch die F.I.P.J.P. zugelassen sein und den Normen entsprechen, die im Pflichtenheft („Cahier des Charges”) festgelegt sind.
Der Durchmesser muss 30 mm (Toleranz + oder – 1mm) betragen. Das Gewicht muss zwischen 10,0 Gramm
(Minimum) und 18,0 Gramm (Maximum) liegen.
Gefärbte Zielkugeln, gleich in welcher Farbe, sind zulässig, aber weder diese, noch Zielkugeln aus Holz dürfen mit einem Magneten aufzuheben sein.
Aus der Praxis – für die Praxis…
wird ergänzt…