Artikel 35 – Spielsanktionen
Bei der Nichtbeachtung voran stehender Bestimmungen zieht sich der Spieler folgende Maßnahmen zu:
- Verwarnung, die dem schuldigen Spieler vom Schiedsrichter durch eine „gelbe Karte“ angezeigt wird. Eine „gelbe Karte“ bei Zeitüberschreitung gilt für alle Spieler der schuldigen Mannschaft. Hat einer der Spieler bereits eine gelbe Karte, so wird eine noch zu spielende Kugel der laufenden Aufnahme oder eine noch zu spielende Kugel der folgenden Aufnahme entzogen, falls er über keine Kugeln mehr verfügt.
- Annullierung der gespielten oder zu spielenden Kugel. Dies wird dem schuldigen Spieler vom Schiedsrichter durch die „orange Karte“ offiziell angezeigt.
- Ausschluss des schuldigen Spielers vom Spiel. Dies wird dem schuldigen Spieler vom Schiedsrichter durch die „rote Karte“ offiziell angezeigt.
- Disqualifikation der schuldigen Mannschaft.
- Disqualifikation beider Mannschaften im Falle heimlicher Absprache. 13
Die Verwarnung ist eine Sanktion und kann nur bei Regelverletzung ausgesprochen werden.
Eine offizielle Information an die Spieler bei Beginn des Wettbewerbes oder einer Begegnung, das Reglement strikt einzuhalten, ist nicht als Verwarnung anzusehen.
13 DPV Begriffsbestimmung: Der Begriff Ausschluss meint den Ausschluss vom Spiel, die Disqualifikation bedeutet immer den kompletten Ausschluss vom gesamten Wettbewerb.
Aus der Praxis – für die Praxis…
wird ergänzt…