Artikel 26 – Messen der Punkte

Das Messen eines Punktes obliegt dem Spieler, der als Letzter gespielt hat oder einem seiner Mitspieler. Die Gegner haben danach immer das Recht, nach einem dieser Spieler zu messen.

Die Messungen müssen mit geeigneten Messgeräten durchgeführt werden; jede Mannschaft muss im Besitz eines Messgerätes sein.

Es ist insbesondere verboten, Messungen mit den Füßen durchzuführen. Der Spieler, der diese Vorschrift nicht einhält, wird mit einer im Kapitel „Disziplin“ in Artikel 35 vorgesehenen Strafmaßnahme belegt.

Der Schiedsrichter kann während eines Spieles jederzeit, unabhängig vom Rang der zu messenden Kugeln, konsultiert werden und seine Entscheidung ist unanfechtbar. Während des Messvorgangs durch den Schiedsrichter haben die Spieler einen Mindestabstand von 2 m zu ihm einzuhalten.

Der Veranstalter kann per Entscheidung festlegen, dass, insbesondere bei Spielen, die im Fernsehen übertragen werden, nur der Schiedsrichter ermächtigt ist, Messungen vorzunehmen.

Aus der Praxis – für die Praxis…

wird ergänzt…

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