Artikel 25 – Vorübergehendes Entfernen der Kugeln
Für die Messung eines Punktes ist es erlaubt, die Kugeln und Hindernisse vorübergehend zu entfernen, die zwischen der Zielkugel und der zu messenden Kugel liegen, nachdem sie markiert worden sind.
Nach dem Messen sind die entfernten Kugeln und Hindernisse an ihren ursprünglichen Platz zurückzulegen. Können die Hindernisse nicht entfernt werden, so ist die Messung mit Hilfe eines Zirkels 11 durchzuführen.
11 Erläuterung des DPV: oder anderer geeigneter Mittel
Aus der Praxis – für die Praxis…
wird ergänzt…